Versicherung

Wissenswertes über Solarversicherungen


Photovoltaikanlagen sind hochwertige und langlebige Güter deren Investition abgesichert werden sollte. Wirtschaftlich betrachtet werden die mit der Solarstromanlage produzierten Kilowattstunden staatlich per Gesetz (EEG) garantiert vergütet, wodurch eine präzise Wirtschaftlichkeitsvorhersage über eine Anlagenlaufzeit von 20 Jahren erstellt werden kann. Was aber, wenn die Stromproduktion ausfällt? Ein Marder kann Ihre Anlage bei schönstem Sonnenschein für mehrere Tage lahm legen. Wetterphänomene wie schwerer Hagel oder Blitzschlag können Ihre Investition schwer beschädigen. Ein oder gar mehrere unvorhergesehene Schadensereignisse können die Rentabilität Ihrer Investition schmälern oder sogar in Frage stellen. Der jährliche Beitrag in eine Solarversicherung ist im Vergleich zum Gefahrenpotential sehr gering und liegt je nach Anlagengröße zwischen 0,1 und 0,8 % der Investitionssumme. Dabei sind nicht nur kurzzeitige Ausfälle gedeckt sondern auch größere, unvorhergesehene Schadensfälle absichert. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Photovoltaikversicherung ein Muss für jeden Anlagenbetreiber!


Hinzufügung der Photovoltaik-Anlage in die Gebäudeversicherung


Bei dieser Form der Versicherung wird die Solaranlage einfach in die bestehende Wohngebäudeversicherung aufgenommen. Die Solaranlage wird dabei als Teil des Gebäudes angesehen und der Wert des Hauses entsprechend angepasst. Bauherren können die Anlage von Beginn an in die Versicherung einkalkulieren. In beiden Fällen sollte aber darauf geachtet werden, dass die Leistungen der einer "Allgefahrenversicherung" entsprechen und schriftlich im Vertrag festgehalten werden.


Spezielle Solarversicherungen


Einen erweiterten Versicherungsschutz bietet die so genannte "Allgefahrenversicherung". Sie deckt auch Diebstahl oder Vandalismus ab. Inbegriffen sind zudem Material- und Konstruktionsfehler sowie Mängel bei der Ausführung. Die Versicherungsleistung lässt sich auf die individuelle Situation anpassen und Sie können die gewünschte Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen. Zum Beispiel, ob es im Schadensfall nur eine Entschädigung für Reparatur oder Wiederbeschaffung gibt, oder ob auch die entgangene Einspeisevergütung ersetzt werden soll.

Mit einer Allgefahrenversicherung ist Ihre Photovoltaikanlage i.d.R. für folgende Schäden abgesichert:

  • Blitzschaden
  • Sturm
  • Hagel
  • Marderverbiss
  • Vandalismus, Sabotage
  • Überspannung, Kurzschluss
  • Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit
  • Diebstahl
  • Ertragsausfall